NEWS


56. JHV des TC Altenstadt

Nach der Terminverschiebung konnte am vergangenen Mittwoch die diesjährige Jahreshauptversammlung abgehalten werden. Ein weiteres aufregendes Jahr neigt sich dem Ende zu und wir konnten auf eine gelungene Saison zurückblicken. Im Fokus des Abends standen jedoch die Neuwahlen des Vorstandes. Eine Ära geht zu Ende - Philipp, Herbert und Peter ziehen sich aus ihren Ämtern zurück. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals recht herzlich für den jahrelangen Einsatz bedanken! Erfreulicherweise konnten die Positionen im Vorstand durch engagierte Mitglieder wieder besetzt werden. Ein Dank gilt auch allen Mitgliedern die an der diesjährigen JHV teilgenommen haben - wir freuen uns auf das kommende Jahr und die neue Saison.


Gauditurnier Oktober

Am 9.10. fand ein tolles Gauditurnier mit vielen motivierten Spieler/innen statt. Es konnten viele spannende Matches & tolle Ballwechsel bestaunt werden. Im Anschluss daran haben wir unseren lieben Koch Lino & Marlies mit Hapo verabschiedet. Vielen lieben Dank für euren jahrelangen Einsatz und den super Service in unserem Club!

Im gleichen Zug möchten wir Vinko & Jessy herzlich willkommen heißen! Sie haben uns bereits mit einem tollen Buffet verzaubert! Wir freuen uns auf weitere Gerichte bei euch!

 

Danke allen Mitgliedern fürs Mitspielen und den tollen Tag!


Jugendturnier am TCA

Vom 22. Oktober bis zum 24. Oktober 2021 findet die 1. Station des VTV-Winter-Circuit 2021/2022 beim Tennisclub Altenstadt statt. Genauere Infos finden Sie beim untenstehenden Link. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen. Anmeldung unter LINK

 

Für Rückfragen stehen Marcel Lampert und Stefanie Hagen gerne zur Verfügung. 

 

LINK: https://www.vorarlbergtennis.at/turniere/kalender/detail/t/175683.html

 

 


VM 2021

Vergangenes Wochenende fanden die Finalspiele der diesjährigen Vereinsmeisterschaft statt. Die Spiele konnten bei tollem Wetter bestritten werden und zum Abschluss konnten wir ein feines BBQ genießen. Wir möchten uns bei allen Teilnehmer*innen bedanken und freuen uns bereits jetzt auf eine tolle Saison 2022. Die Tabelle finden Sie HIER.


CORONA-News für alle

Liebe Mitglieder, Freunde und Gäste des TCA!

 

Weiterhin befinden wir uns leider mitten in einer Pandemie. Auch im (Tennis-)Sport sind noch diverse Verordnungen einzuhalten. Wir bitte alle, diese einzuhalten, um so einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten und - das ist das Wichtigste - jede/n Einzelne/n zu schützen. Die aktuellen Vorgaben sind auf der Homepage des Österreichischen Tennisverbandes abrufbar. Über allem steht die GGG-Regelung - der Zutritt zu Sportanlagen und die Ausübung des Tennissports ist nur Personen gestattet, die geimpft, getestet oder genesen sind. Der Nachweis ist bereitzuhalten. Nicht geimpfte Kinder ab dem 12. Lebensjahr dürfen nur getestet spielen.

Neu seit 15. August: Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G). Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden (nur eine Impfung notwendig) sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert. Weitere Infos seitens des Tennisverbandes finden Sie HIER.

 

Vorgaben durch SPORT AUSTRIA (Stand 11.09.2021) - gilt für Kinder ab dem 12. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene

Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, die Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 100 TeilnehmerInnen sowie bei Spitzensportveranstaltungen wird ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr benötigt.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:

  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  6. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf

Vorort-Test: Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, kann ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des/der Betreibers/Betreiberin einer nicht öffentlichen Sportstätte durchgeführt werden. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (in Wien bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).